Richtig vererben, aber wie?
Wird ein Testament überhaupt benötigt? Wie ist es zu verfassen? Wen kann ich als Erben einsetzen? Wie wird der persönliche Wille am besten zum Ausdruck gebracht?
Das Erbrecht wirft viele Fragen auf.
Es bietet eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten. Aber auch eine große Bandbreite an Fehlern. Im schlimmsten Fall ist ein Testament unwirksam und der Wille des Erblassers kann nicht umgesetzt werden.
Ein frühzeitiges Auseinandersetzen mit dem Thema Erben und Vererben garantiert eine den eigenen Wüschen entsprechende Erbfolgeregelung. Eine vorausschauende Nachfolgeplanung beinhaltet auch die Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung.
Wir bieten:
Vor dem Erbfall eine auf ihre persönliche Situation abgestimmte Rechtsberatung. Unter Beachtung des Familienrechts, internationalen Erbrechts, Steuerrechts und Gesellschaftsrechts konzipieren wir das für Sie passende erbrechtliche Modell.
In Kooperation mit unseren Steuerberatern entwickeln wir umfangreiche Nachfolgeplanung von Familienunternehmen einschließlich der Gestaltung von Familienpools.
Nach dem Erbfall begleiten wir die außergerichtliche, sowie die gerichtliche Erbauseinandersetzung. |